Gemeinnützige Einrichtungen haben sich in unserem demokratischen Gemeinwesen als fester Bestandteil etabliert und spielen eine große Rolle. Das private uneigennützige Engagement ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar und der Staat trägt dieser Bedeutung durch besondere Förderung Rechnung.
Gemeinnützige Organisationen als Non-Profit-Organisationen stellen damit eine Ergänzung zu Staat und Markt dar. Aufgrund der staatlichen Förderungen stehen gemeinnützige Organisationen unter der besonderen Aufsicht und damit ständig vor neuen Fragestellungen und Aufgaben – nicht nur im Fokus steuerrechtlicher Vorschriften, sondern auch im Rahmen der Beschaffung von Mitteln.
Wir stehen Ihnen als Partner für diese Fragestellungen im gemeinnützigen Bereich gerne zur Seite. Unsere zahlreichen Erfahrungen erstrecken sich auf die Prüfung und Beratung gemeinnütziger Einrichtungen, insbesondere auf Stiftungen, rechtsfähige und nicht-rechtsfähige Vereine.
Gemäß unseres Leitbildes legen wir bei unserer Tätigkeit großen Wert auf die persönliche Betreuung unserer Mandanten und deren spezifische Fragestellungen. Wir wollen als Ergebnis unserer Arbeit Ihnen Sicherheit im Umgang mit den speziellen steuerlichen Regelungen und wichtigen Anregungen für die Fortentwicklung Ihrer Einrichtung geben.